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Ratgeber

Kleinunternehmerregelung 2025 & 2026

Neue Umsatzgrenzen, der Fallbeil-Effekt und die Frage, ob sich die Regelung für dich wirklich lohnt.

Was die Kleinunternehmerregelung überhaupt ist

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt dir, auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Du führst dann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab — darfst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Eingangsrechnungen ziehen.

Für viele Gründerinnen und Gründer bedeutet das vor allem: deutlich weniger Bürokratie im ersten Jahr. Die Regelung ist allerdings kein Automatismus für immer, sondern an Umsatzgrenzen gebunden, die seit 2025 grundlegend neu gefasst wurden.

Die neuen Umsatzgrenzen seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen gleichzeitig, und beide sind seither Nettogrenzen:

  • 25.000 €Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr. Wird dieser Wert überschritten, entfällt die Regelung ab dem Folgejahr.
  • 100.000 €Umsatz im laufenden Kalenderjahr. Wird dieser Wert gerissen, endet die Regelung sofort.

Für 2026 gelten dieselben Werte. Wer 2025 also unter 25.000 Euro geblieben ist, kann die Regelung 2026 weiter nutzen — solange er im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt.

Wichtig bei einer Gründung mitten im Jahr: Im Gründungsjahr zählt allein die Grenze von 25.000 Euro, und sie wird nicht mehr auf zwölf Monate hochgerechnet. Das ist eine spürbare Vereinfachung gegenüber der alten Rechtslage.

Der Fallbeil-Effekt — die wichtigste Änderung

Bis 2024 galt: Wer die Grenze im laufenden Jahr überschritt, blieb für dieses Jahr trotzdem Kleinunternehmer und wechselte erst zum 1. Januar. Das ist vorbei.

Seit 2025 endet die Kleinunternehmerregelung exakt mit dem Umsatz, der die 100.000-Euro-Grenze überschreitet. Genau dieser Umsatz ist bereits regelbesteuert. Ab hier musst du Umsatzsteuer ausweisen, Voranmeldungen abgeben und die Steuer abführen.

Der praktische Fehler dabei: Wer es zu spät merkt, hat Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben, schuldet sie dem Finanzamt aber trotzdem. Nachträglich lässt sich das bei Privatkunden fast nie durchsetzen — die Steuer geht dann aus der eigenen Marge. Deshalb gehört die laufende Umsatzkontrolle ab etwa 80.000 Euro fest in den Monatsrhythmus.

Vor- und Nachteile ehrlich gegenübergestellt

Dafür spricht:

  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, deutlich weniger Verwaltung.
  • Preisvorteil bei Privatkunden, die keine Vorsteuer ziehen können.
  • Einfachere Buchhaltung und geringere Beratungskosten am Anfang.

Dagegen spricht:

  • Kein Vorsteuerabzug — bei hohen Investitionen ein echter Kostenfaktor.
  • Bei Geschäftskunden entsteht kein Preisvorteil, da diese die Umsatzsteuer ohnehin zurückholen.
  • Der Status kann als „klein“ wahrgenommen werden.
  • Ein freiwilliger Verzicht bindet dich fünf Jahre.

Als Faustregel: Überwiegend Privatkunden und wenig Ausgaben sprechen für die Regelung. Überwiegend Geschäftskunden oder hohe Anfangsinvestitionen sprechen dagegen.

Was auf deine Rechnungen gehört

Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen braucht jede Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“

Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt — auch wenn du sie nie einbehalten wolltest. Das ist einer der häufigsten Fehler im ersten Jahr.

Häufige Fragen

Welche Umsatzgrenzen gelten für die Kleinunternehmerregelung 2025 und 2026?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Grenze von 25.000 Euro für den Vorjahresumsatz und 100.000 Euro für das laufende Jahr. Diese Werte gelten unverändert auch für 2026. Es handelt sich seither um echte Nettogrenzen.
Was ist der Fallbeil-Effekt bei der Kleinunternehmerregelung?
Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab genau diesem Umsatz — nicht erst zum Jahreswechsel. Ab dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird, muss Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Für Besteuerungszeiträume ab 2024 entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer in der Regel. Das Finanzamt kann sie im Einzelfall dennoch anfordern.
Was muss auf einer Rechnung als Kleinunternehmer stehen?
Es darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung, etwa: 'Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.'
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung überhaupt?
Sie lohnt sich vor allem bei Kunden ohne Vorsteuerabzug und bei geringen Anfangsinvestitionen. Bei hohen Ausgaben oder überwiegend gewerblichen Kunden kann der Verzicht auf die Regelung günstiger sein, weil dann die Vorsteuer gezogen werden kann.
Wie lange bin ich an einen Verzicht auf die Regelung gebunden?
Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt, ist daran fünf Kalenderjahre gebunden. Der Wechsel sollte deshalb gut durchgerechnet werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für deinen konkreten Einzelfall wende dich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.